Die EU setzt sich weiterhin stark für Nachhaltigkeit ein und fordert viele Unternehmen auf, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Verantwortung von Vorständen und Geschäftsführern. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie kennen sollten.
Seit 2017 sind große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, eine nichtfinanzielle Berichterstattung abzugeben. Dabei geht es um Themen wie Umweltbelange, Arbeitnehmerrechte, soziale Verantwortung, Menschenrechte und Anti-Korruption. Es wird diskutiert, inwiefern diese Berichtspflichten auch Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten von Vorständen und Geschäftsführern haben. Allerdings ist es ohnehin wichtig, dass Geschäftsleiter fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von angemessenen Informationen treffen, einschließlich Nachhaltigkeitsaspekte.
Die EU hat die nichtfinanzielle Berichterstattung nun erweitert und in eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung umgewandelt. Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) ist auf EU-Ebene in Kraft getreten und muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dadurch wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU erheblich erweitert. In Deutschland sind künftig etwa 15.000 Unternehmen von der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Insgesamt sind über 50.000 Unternehmen betroffen, während die NFRD bislang EU-weit nur etwa 11.700 Unternehmen erfasst hat.
Unternehmen, die bereits nach der NFRD zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen ab dem 1. Januar 2024 Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle großen Kapitalgesellschaften und Mutterunternehmen großer Gruppen, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten, berichtspflichtig: EUR 20 Mio. Bilanzsumme, EUR 40 Mio. Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Ab dem 1. Januar 2026 sind auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht abzugeben. Allerdings haben sie die Möglichkeit, in den ersten beiden Jahren einen begründeten Opt-out zu beantragen.
Unternehmen müssen in ihren Berichten über Nachhaltigkeit umfassende Informationen bereitstellen, einschließlich einer Beschreibung ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten. Außerdem sollten sie ihre Nachhaltigkeitsziele, ihre Politik und die Rolle ihrer Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beschreiben sowie potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette aufzeigen. Das Ziel ist es, ein Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen und den Geschäftsverlauf zu ermöglichen.